Sie stellen Maschinen für die Eigennnutzung oder den Verkauf her?
Dann sind Sie dazu verpflichtet ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen.
Im Rahmen dieses Verfahrens müssen Sie nachweisen, dass Ihre Maschine den Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union genügt und Ihr Produkt anwendbaren Normen und Gesetzen entspricht.
Teil dieses Verfahrens ist die Durchführung einer Normen- und Anforderungsrecherche sowie die Ermittlung aller Gefährdungen im Rahmen einer umfassenden Risikobeurteilung.
Am Ende dieses Verfahrens steht die Anbringung des Typenschildes und der CE-Kennzeichnung.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir praxisorientierte Maßnahmen zur Reduktion der Risiken an der Maschine auf ein akzeptales Niveau.
Neben der vorgeschriebenen Dokumentation erhalten Sie von uns eine Maßnahmenliste in leichter Sprache.
Selbtveständlich begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Wussten Sie, dass für Maschinen und Anlagen eine Betriebsanleitung erstellt werden muss?
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Montage- und Bet...
Risikoanalyse - Mehr als nur eine lästige Pflicht?
Häufig ist die Motviation für Durchführung einer Risikoanalyse für eine Produkt eine gesetzliche o...
UKCA Kennzeichnung: Sie exportieren Produkte in das vereinigte Königreich? Wir führen mit Ihnen das Konformitätsbewertungsverfahren für die UKCA Kennz...
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