Oft gestaltet sich diese Suche nach einem Betriebsarzt schwierig, da auch im Bereich der Arbeits- und Betriebsmedizin ein Ärztemangel herrscht.
Gemäß der ArbMedVV können wir jede Untersuchung anbieten, die notwendig sind: Egal ob Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge.
Wir bieten über unsere arbeitsmedizinischen Dienst Arbeits- und Betriebsmedizin an:
Grundbetreuung gemäß Anforderungen §§3 und 6 ASiG
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (ehemalige G-Grundsätze der DGUV): z.B. G20 „Lärm“, G25 „Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten“, G24 „Feuchtarbeit / Hautschutz“, G37 „Bildschirmarbeitsplatz“ usw.
Allgemeine und anlassbezogene Begehungen
Teilnahme an ASA-Sitzungen (ArbeitsSicherheitsAusschuss)
Ärztliche Begutachtungen und Stellungnahmen (im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung wie auch Einzelgutachten)
Biomonitoring
Unterstützung und/oder Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (auch Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen)
Unterweisungen für Gefahrenstoffe (spezifisch)
Unterweisungen für allgemeine Gefährdungen (z.B. Nadelstichverletzungen, Infektionsschutz, usw.)
Ergonomieberatung
Gesundheitsberatung (mit Impfberatung und/oder reisemedizinischer Beratung)
Hygiene
Infektionsschutz
Jugendschutz
Mutterschutz
Röntgen-Verordnung
Strahlenschutz
Feuerwehr-Tauglichkeit / Atemschutzgeräteträger