Anhand der bereits erstellten Unterlagen und gewonnenen Erkenntnisse werden gezielt die notwendigen Untersuchungen angeboten. Die Ergebnisse der Hauptuntersuchung werden im geotechnischen Untersuchungsbericht zusammengestellt und anhand von Lageplänen, Profilen usw. dargestellt. Objekt- und Fachplaner verfügen damit über die notwendigen Angaben zur abgesicherten Planung.
Wenn die Entwurfsplanung vorliegt, muss der Baugrundgutachter die Planung zur Prüfung auf die Belange des Bodens etc. vorgelegt bekommen. Erfordert der Entwurf tiefergehende geotechnische Bearbeitungen (Setzungs-/Standsicherheitsberechnungen, Grundwasserabsenkungen etc.), stellen diese besondere Leistungen dar, die gesondert zu vereinbaren sind.
Nach Baubeginn werden diverse Überwachungstätigkeiten und entsprechende Abnahmen durch den Gutachter notwendig. Der Baugrundgutachter handelt hier für den Bauherrn, da dieser grundsätzlich das Baugrundrisiko trägt. Auch sind Sondervorschläge der Unternehmen, den Boden betreffend, zu beurteilen und unberechtigte Forderungen gegen den Bauherrn abzuwehren.