Sollten Ihre Fenster vor 1995 eingebaut worden sein, werden diese automatisch als veraltet betrachtet, sodass eine Modernisierung in Betracht gezogen werden sollte. Informieren Sie sich am besten bereits im Vorfeld über die 20% Förderung des Bundes!
Sollte eine Modernisierung oder Sanierung Ihres Eigenheims oder Ihrer eigenen Wohnung anstehen, empfiehlt es sich zuerst einen Blick auf die Fenster zu werfen. Von den Fenstern und der Verglasung hängt vieles ab: Sollten die Fenster bereits gegen moderne ausgetauscht worden sein, kann auch die zukünftige Heizungsanlage kleiner ausfallen, da weniger Energie benötigt wird – gerade in Zeiten stetig steigender Energiekosten ein wichtiger Faktor. Durch neue Fenster schonen Sie nicht nur Ihr Budget, sondern erhöhen gleichzeitig Ihren persönlichen Wohnkomfort.
Laden Sie sich unseren Flyer herunter mit allen Infos zur 20% Förderung.
Nutzen Sie bis zu 20% Förderung für Ihr Projekt! Entscheiden Sie zwischen Erstattung durch private Steuererklärung (§35c EStG) oder dem BAFA BEG EM Programm. Beide Optionen bieten spezifische Vorteile. Laden Sie unseren Flyer herunter, um mehr Details zu erfahren. Ihre Investition lohnt sich!
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STEUERLICHE FÖRDERUNG NACH §35C ESTG
Was wird gefördert?
Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:
Die Wärmedämmung von Wänden
Die Wärmedämmung von Dachflächen
Die Wärmedämmung von Geschossdecken
Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
Die Erneuerung der Heizungsanlage
Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.
Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 40.000 EUR begrenzt.
Für die maximale Förderung von 40.000 EUR können also 200.000 EUR investiert werden.
Achtung:
Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.
Was sind die Anforderungen?
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
Das Objekt (z.B. Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung, …) ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
D.h. vermietete Objekte sind nicht förderfähig.
Bei gemischter Nutzung (z.B. selbstgenutztes Haus mit Einliegerwohnung) empfiehlt sich die Aufteilung einer Gesamtmaßnahme auf eigenständige Projekte. Die Maßnahme für den selbstgenutzten Teil ist förderfähig.
Das Gebäude liegt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
Das Objekt ist älter als 10 Jahre (maßgeblich ist der Herstellungsbeginn).
Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. KfW oder BAFA Förderung) in Anspruch genommen.
Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K).
Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K).
Der U-Wert der Außenwand muss geringer sein als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.
Mit den Umbauten muss nach dem