Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist mindestens jährlich eine Wartung durch einen Sachkundigen durchzuführen. Kürzere Wartungsintervalle können, z.B. bei wartungsintensiven Anlagensystemen, im Einzelfall oder durch den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis festgelegt werden.
Im Wesentlichen werden bei entleerten und gereinigten Behältern
die Innenwandflächen des Schlammfangs und des Fettabscheiders kontrolliert
bei Beton insbesondere auf Rissbildung geachtet
bei metallenen Werkstoffen auf Korrosion im Bereich der Dreiphasengrenze (Wasser, Fett-, Luftschicht) geprüft
der Zustands der Innenbeschichtung bewertet
die Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und Installationen geprüft
Festgestellte Mängel sind dabei unverzüglich zu beseitigen. Neben den durchgeführten Arbeiten sind im Wartungsbericht die Messergebnisse zu erfassen und zu bewerten. Abschließend sind der Anlagenzustand und Hinweise zur Mängelbeseitigung oder zur Verbesserung des Wirkungsgrades aufzuzeigen.
Zu Beachten ist für die Wartung immer die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers der Abscheideranlage.
geprüfter Fachbetrieb
nach § 19 l WHG bieten wir für Sie
kostengünstig mit geschultem Personal
eine kundige Überprüfung und die normgerechte Dokumentation der Prüfergebnisse für die Wasserbehörde und das Umweltamt sowie das erforderliche Betriebstagebuch an.
Gerade beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist es wichtig, dass Abscheideranlagen den gesetzlichen Vorgaben und den technischen Anforderungen entsprechen, denn beim Schutz unserer Gewässer und insbesondere des Grundwassers und des Boden kennt der Gesetzgeber kein Pardon.
Bevor eine Abscheideranlage in Dienst geht, und danach in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren, muss eine Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung aller Komponenten der Anlagen, sowie der Zulaufleitungen von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.