Die beste Voraussetzung für einen optimalen Gebäudebrandschutz ist es, geeignete Brandschutzkonzepte bereits in die Bauplanung einzubeziehen. Der Bandschutz Liesenkötter ist dabei Ihr kompetenter Partner. Wir bringen unsere Erfahrung und Sachkenntnis in den Bereichen des baulichen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes in die Planung belastbarer Konzepte ein und setzen sie konsequent für Sie um. Wir behalten alle brandschutztechnischen Aspekte des Baus im Blick und koordinieren die einzelnen Fachplaner und Gewerke.
Eines unserer zentralen Aufgabengebiete ist das Erstellen von Brandschutznachweisen bzw. Brandschutzkonzepten, die für das Erlangen einer Baugenehmigung gemäß Bauvorlagenverordnung erforderlich sind. Ein Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept ist für jedes Bauvorhaben der Gebäudeklasse 1-5 sowie Sonderbauten im Zusammenhang mit der Genehmigung erforderlich. Hat der Entwurfsverfasser in den einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde, so hat er den Bauherrn zu veranlassen, einen geeigneten Fachplaner zu beauftragen.
Unterschied Brandschutznachweis & Brandschutzkonzept
Die Landesbauordnungen beschreiben für standardisierte Gebäude der Gebäudeklasse 1 – 5 bereits die grundlegenden Anforderungen an den Brandschutz. Der Brandschutz, welcher in den Landesbauordnungen verankert ist, gilt grundsätzlich für den Wohnungsbau. Werden all die Anforderungen aus den Landesbauordnungen nachgewiesen und umgesetzt, spricht man von einem Brandschutznachweis.
Durch die besondere Art und Nutzung eines Gebäudes (Sonderbau) sind die Standardisierungen aus den Landesbauordnungen oft nicht mehr sinnvoll. Sonderbauten oder Gebäude mit besonderer Zweckbestimmung bedürfen einer schutzzielorientieren Betrachtung aus verschiedenen Sonderbauvorschriften oder Abweichungen vom Bauordnungsrecht. Ab diesem Zeitpunkt spricht man von einer Konzeption, in der die geforderten Schutzziele auf eine andere Art und Weise sichergestellt werden. Das Ergebnis daraus ist das Brandschutzkonzept.
Die Prüfung des Brandschutzkonzeptes kann wahlweise durch die Behörde oder einen Prüfingenieur/-sachverständigen erfolgen.