Sperrmüll umfasst Abfälle aus Haushalten, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in die Restmülltonne passen.
Die einzelnen Gegenstände dürfen eine Größe von 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m nicht überschreiten.
Maximales Gewicht der Einzelstücke und Bündel: 50 kg.
Sperrmüll ist stets "unverpackt" anzuliefern oder bereitzustellen. Gefüllte Tüten oder Säcke zählen nicht als Sperrmüll.
Was gehört zum Sperrschrott?