Unternehmen haben zahlreiche Pflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor, dass jedes Unternehmen in Deutschland bereits ab dem ersten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen hat.
Auch eine Gefährdungsbeurteilung sollte für jeden Arbeitsplatz nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorliegen. Dies alles muss nachgewiesen werden, wenn die Berufsgenossenschaft kommt, bei einem Arbeitsunfall sowieso.
Doch dies allein reicht nicht. Es müssen ebenfalls regelmäßig Arbeitssicherheitsunterweisungen erfolgen und nachgewiesen werden.